Obstbrennerei im Gasthof Heimes, Grafschaft

Schnaps, Spirituosen, Liköre waren seit Jahrhunderten begehrte Genußmittel. Ebenso wie importierte Gewürze wurden sie hoch versteuert. Die jeweiligen Grundherren Adel, Klöster, Städte erhoben die Steuer. So auch das Kloster Grafschaft. Im landständischen Archiv in Arnsberg ist eine entsprechende Steuerurkunde aus dem kloster Grafschaft archiviert: "Anna Catarina Schmies zahlt im Jahr 1759 1 Taler 24 Groschen für Brandtewein brennen". Das ist ein Beleg dafür, dass in diesem Haus schon um die Mitte des 18. Jahrhunderts Korn gebrannt wurde. Die Steuer war hoch, verglichen mit den üblichen Abgaben eines Bauernhofes. Nach der Säkularisation kassierten neue Grundherren. Hierzu fällt mir der alte westfälische Bauernspruch ein: "De Troag blivt, de Swine wesseln".

 

Im späten 19. Jahrhundert wurden Spirituosen gewerblich erzeugt und per Bahn bzw. Pferdefuhrwerk in Glasballons angeliefert. Mittels einer Schnapspumpe, die noch im Hause zu sehen ist, wurde der Schnaps in Flaschen oder Flachmänner abgefüllt. Bis nach dem 2. Weltkrieg durfte Schnaps nur in konzessionierten Betrieben verkauft werden.

 

In der 14. Generation nach Hausgründung (1591) wollten wir die Tradition wieder aufleben lassen und beantragten im ersten Jahr des neuen Jahrtausends die Einrichtung einer Abfindungsbrennerei (= noch heute feststehende Bezeichnung im Gesetz über das Branntweinmonopol des Staates, auf das in diesem Fall zugunsten des Antragstellers verzichtet wird). Das alte Brennrecht geht zurück auf die Veredelung und Vermarktung eigener landwirtschaftlicher Produkte. Voraussetzung für eine Genehmigung ist auch heute noch die Erzeugung der Produkte im Eigenbetrieb.

 

Deswegen pflanzten wir mit Hilfe des Amtes für Agrarordnung Streuobstbäume auf unserer Hauswiese an. Im Urkataster von 1820 heißt es zu der Wiese "unter dem Frankenhove gelegen". An Stelle des jetzigen Hauses Agatha im Kloster Grafschaft stand dieser "Frankenhov", der das Kloster versorgte und nach meiner Ansicht bereits vor Klostergründung während der "fränkischen Landnahme" um 800 (Wormbach) gegründet wurde.

 

Der Pflanzplan unserer neuen "Obstplantage" wurde von Architekt Sievers gezeichnet, der mit seiner Frau Stammgast im Gasthof Heimes ist. Dieser Plan mit 200 beschrifteten Bäumen und Pflanzen hängt jetzt in unserem Hausflur und kann dort gerne von interessierten Besuchern in Augenschein genommen werden. Da aber der Obstanbau nicht unbedingt zu den Künsten eines Sauerländer Landwirts und erst recht nicht eines Gastwirts gehört, musste ich das Obstbaumschneiden, das jährlich zu geschehen hat, erst lernen. Mein Lehrmeister war dabei ein Apfelbauer aus dem Alten Land, der in Grafschaft in der Pension Teipel (Poten) lange Stammgast war

 

Der Antrag für eine Abfindungsbrennerei war bei der Oberfinanzdirektion Stuttgart zu stellen, die die Brennlizenzen für ganz Deutschland verwaltet. Die staatliche Monopolverwaltung achtet streng darauf, dass eine Obergrenze für Alkoholherstellung eingehalten wird. So mussten wir uns auch drei Jahre gedulden, bis eine "Grenzzahl" frei wurde und wir unsere Genehmigung bekamen.

 

Der Gasthof Heimes erhielt also im Jahre 2003 die Erlaubnis, 10 Jahre lang 50 l reinen Alkohol pro Jahr zu brennen. Die Steuer beträgt 10,20 EUR/l Alkohol - wie vor 250 Jahren wieder ein recht hoher Betrag! Mit Erteilung der Steuernummer konnte eine Brennblase aus Kupfer bei der Fa. Wengert in Ravensburg bestellt und in einem abgeschlossen Raum im Haus installiert werden. In einem geplombten amtlichen Brennbuch stehen Maße, Konstruktionszeichnung und Funktionsweise vermerkt. Ebenso sind Gärkeller, nummerierte ausgeliterte Gärbehälter aufgeführt. Zuständig ist das Hauptzollamt (HZA) Bielefeld mit Außenstelle Paderborn, die die Brennblase verplombt. Nur auf Antrag wird geöffnet und im Brennbuch eingetragen. Der Zoll kann jederzeit kontrollieren.

 

Der Ablauf ist folgender: Das reife Obst wird geerntet, gesäubert, gemaischt (zerkleinert) und mit Zusatz von Hefe vergoren. Bei der Gärung entsteht Alkohol und Kohlensäure. Nach Abschluss der mehrwöchigen Gärung wird die Brennerlaubnis beim HZA Stuttgart beantragt. In einem Formblatt wird aufgeführt, wer brennt, was und wie viel, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit. Wir brennen Apfel-Birnen-Maische.

 

Nach frühestens fünf Tagen kommt der Brenn- und Steuerbescheid. Die Steuerschuld richtet sich nach d er Obstsorte. Für Apfel/Birne gilt ein durchschnittlicher Alkoholgehalt von 3,6 %. Für 800 l Maische x 3,6 % x 10,20 EUR sind fast 300 EUR Steuer zu zahlen. Das Risiko, schlechte Ernte, umgeschlagene Gärung, fehlerhaftes Brennen liegt beim Brenner. Die Steuer bleibt gleich. Mit der Zahlung der Steuer kommt der Zollbeamte der Außenstelle Paderborn, entfernt die Plombe und trägt einen Vermerk ins Brennbuch ein. Nun kann gebrannt werden, d.h. die Maische wird in die Brennblase gefüllt und erhitzt. Bei 68 Grad verdunstet Alkohol, wird abgekühlt und tropft als Destillat in einen A uffangbehälter. Dieser Vorlauf ist nicht genießbar. Erst der Mittellauf hat entsprechende Qualität. Dieser wird noch einmal gebrannt und muss als Obstbrand mindestens 38 % Alkohol enthalten. Nach Abschluss der Brennvorgänge verplombt der Zollbeamte die Brennblase wieder und verabschiedet sich. Nach einer Mindestlagerzeit von sechs Monaten ist der Hausbrand genußfertig

 

So hoffen wir auf ein Wiedersehen und bieten Ihnen unsere Gastfreundschaft an! Wir freuen uns auf Sie

 

Ihr Gasthof-Heimes-Team